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Dorfhilfe - Familienpflege für landwirtschaftliche Haushalte
Bei Familien mit Landwirtschaft werden speziell dafür ausgebildete Dorfhelferinnen eingesetzt. Neben der Weiterführung des Haushalts, der Betreuung der Kinder und der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger leisten Dorfhelferinnen all das, was in diesen Haushalten darüber hinaus erforderlich ist (z.B. auch landwirtschaftliche Aufgaben, Garten- und Stallarbeiten, Tierpflege usw.)
Die landwirtschaftliche Sozialversicherung gewährt unter bestimmten Voraussetzungen diese Leistungen der Betriebs- und Haushaltshilfe für Familien mit landwirtschaftlichen Unternehmen; bei der Abklärung hilft der Familienpflegedienst.
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