Bei nachfolgend aufgeführten Notsituationen oder Problemstellungen können Familien die Hilfeleistungen der Familienpflege (bzw. Haushaltshilfe) erhalten:
Erkrankung der Mutter oder des Vaters (des haushaltsführenden) Elternteils und stationärer oder ambulanter Behandlung
Maßnahmen der Rehabilitation (u.a. bei sogenannten Mütterkuren)
Risikoschwangerschaften und nach der Geburt
Mehrlingsgeburten und in bestimmten Fällen bei Frühgeburten
Trennung der Eltern
Tod eines Elternteils
Pflege behinderter oder chronisch kranker Kinder
Mehrfache Belastung und Überforderung - insbesondere wenn die Versorgung und das Wohlergehen der Kinder nicht gewährleistet ist.
Familienpflege kommt zum Einsatz, wenn persönliche Hilfenetze, z.B. Verwandte oder Freunde, die Familie nicht oder nicht ausreichend entlasten können.
Die Familienpflegedienste beraten und helfen bei der Abklärung der erforderlichen Hilfen. Sie informieren und vermitteln auch weitere Hilfeangebote für Familien.